Teil 3 der Serie zeigt, wofür HeyGen gedacht ist: Erklär- und Schulungsvideos mit Avataren, die sich laut Hersteller in mehr als 70 Sprachen und 175 Dialekte übersetzen lassen. Das Redaktionssystem des Blogs erzeugt bereits Skriptdateien für HeyGen. Das erste geplante Video führt in die Trading-Oberfläche Kontor ein: Chart, rechts die KI, einfach fragen. Die Schnittstelle ist bewusst noch nicht angebunden, wegen Budget und Kennzeichnung. Der Artikel ordnet ein, was der AI Act seit dem 2. August 2026 für solche Videos verlangt, und liefert eine Checkliste.

Mit 1 Skript entsteht bei HeyGen ein Video, das ein Avatar spricht. Seit dem 2. August 2026 gehört dazu ein sichtbarer Hinweis, dass es KI ist.
Dies ist Teil 3 der Serie. Der Überblick zu HeyGen und Meshy nennt Funktionen und Preise. Teil 2 zeigt den Weg von Meshy nach Blender. Hier geht es um die Frage, wofür sich Avatar-Videos eignen und wie du sie sauber vorbereitest. Ein Beispiel aus meiner Arbeit steht in der Mitte.
Wofür HeyGen gedacht ist
HeyGen richtet sich nach eigener Angabe an Agenturen, E-Learning, Marketing und Vertrieb. Das passt zu Videos, die sich oft wiederholen und selten neu gedreht werden: Produktvorstellungen, Schulungen, Anleitungen und Willkommensbotschaften. Der Avatar spricht dein Skript, die Plattform liefert Stimme, Lippenbewegung und Bildaufbau.
Dazu kommt die Übersetzung. Der Video-Übersetzer nennt mehr als 70 Sprachen und mehr als 175 Dialekte, mit erhaltener Stimme und Lippensynchronisation. Für eine Schweizer Firma mit Kundschaft in drei Landessprachen ist das ein Argument, denn aus 1 Drehtag werden mehrere Fassungen. HeyGen empfiehlt laut eigenem Beitrag, neue Sprachfassungen von einer Person prüfen zu lassen, die die Sprache fliessend spricht.
Weniger geeignet sind Inhalte, die Nähe brauchen: eine Entschuldigung, eine Krisenmeldung oder ein persönliches Wort der Geschäftsleitung. Dort wirkt ein Avatar schnell kühl.
Was geplant ist: eine Einführung in Kontor
Das Redaktionssystem meines Blogs ist auf HeyGen eingerichtet. Es erzeugt für einen Artikel bereits ein Sprechskript als Datei, mit Szenen bis 4500 Zeichen, einer Budgetprüfung und dem Hinweis „KI-generierter Avatar“. Ein Aufruf der HeyGen-Schnittstelle fehlt bewusst. Sie ist noch nicht automatisch angebunden, weil Budget und Kennzeichnung zuerst geklärt sein sollen.
Das erste Video ist eine Einführung in die Trading-Oberfläche Kontor. Die Botschaft in einem Satz: Links der Chart, rechts die KI, und du fragst einfach. Das Video erklärt die Oberfläche so, dass auch Neulinge sie ohne Handbuch verstehen. Es erscheint in Kürze. Einen Termin nenne ich nicht, solange der Dreh nicht abgeschlossen ist.
| Schritt | Stand | Bemerkung |
|---|---|---|
| Skript als Datei | Läuft | Wird vom Redaktionssystem erzeugt |
| Erstes Thema | Festgelegt | Einführung in Kontor |
| Budgetprüfung | Eingebaut | Vergleich mit dem Monatsbudget |
| Schnittstelle zu HeyGen | Bewusst offen | Wartet auf Budget und Kennzeichnung |
| Veröffentlichung | In Kürze | Ohne festen Termin |
Der Stand gilt am 24. Oktober 2026. Das Redaktionssystem veröffentlicht nichts selbst. Jedes Video geht erst nach meiner Freigabe live.
Kennzeichnung: Was Zuschauer sehen müssen
Seit dem 2. August 2026 setzt die EU die Transparenzregeln des AI Act durch. Die Pressemitteilung der Kommission vom 31. Juli 2026 nennt drei Pflichten: Deepfakes erhalten ein Label, Chatbots geben sich als KI zu erkennen, KI-Inhalte tragen maschinenlesbare Marken. Für Bestandssysteme gilt laut Börse Express eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, so beschreibt es der Artikel über die Kennzeichnung von KI-Inhalten.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Nach BDO Schweiz gilt der AI Act auch für Schweizer Unternehmen, deren KI-Produkte in der EU verwendet werden. Ein Schweizer Video, das ein Publikum in der EU erreicht, sollte deshalb gekennzeichnet sein.
HeyGen beschreibt in einem Beitrag zu Einwilligung und Markenkontrolle mehrere Regeln für Videos mit Avataren echter Personen:
- Der Digital Twin entsteht erst, wenn die Person vor der Kamera ihre Einwilligung spricht.
- Videos mit einem Avatar echter Personen tragen ein sichtbares Label auf dem Bild.
- Wer abgebildet ist, kann die Löschung des Avatars jederzeit verlangen.
- Eine Liste aller Videos je Digital Twin erleichtert den Rückzug.
- Stockavatare umgehen Fragen zur Person, sind aber weniger wiedererkennbar.
Diese Punkte sind Empfehlungen des Herstellers, keine Gesetzestexte. Sie sind eine gute Grundlage für interne Regeln.
Checkliste vor dem ersten Video
- Zweck klären: Wen willst du erreichen, in welcher Sprache?
- Avatar wählen: Stockavatar oder Digital Twin. Beim Twin liegt die Einwilligung schriftlich vor.
- Skript prüfen: Jede Zahl und jede Aussage stimmen, bevor die Credits fliessen.
- Budget festlegen: Credits einer Monatsstufe gelten einen Monat, plane den Dreh in diesem Fenster.
- Hinweis einbauen: Ein Label im Bild und ein Satz in der Beschreibung nennen die KI.
- Sprachfassungen prüfen: Eine Person mit Muttersprachniveau hört jede Fassung ab.
- Freigabe einholen: Ein Mensch gibt das Video frei, bevor es erscheint.
Einordnung: Was das für Creative Directors und Digital-Media-Teams heisst
Avatar-Videos senken den Aufwand für Wiederholungen und Übersetzungen. Die Arbeit verschiebt sich in Skript, Freigabe und Kennzeichnung. Creative Directors legen fest, welche Themen ein Avatar tragen darf und wo eine Person nötig ist. Digital-Media-Teams brauchen ein Budget mit Monatsfenster, weil Credits verfallen. Wer für Kunden mit EU-Publikum produziert, plant den Hinweis ein, bevor das erste Video entsteht. Das schützt Marke und Publikum.
Fazit
HeyGen eignet sich für Erklärung, Schulung und Übersetzung. Das erste Video zu Kontor ist vorbereitet und erscheint in Kürze, die Schnittstelle bleibt bis zur Klärung von Budget und Kennzeichnung ausgeschaltet. Wer Avatar-Videos veröffentlicht, setzt ein sichtbares Label und lässt jede Fassung von Menschen prüfen.
Quellen: HeyGen Startseite, HeyGen Preise, HeyGen Video-Übersetzer, HeyGen zu Einwilligung und Markenkontrolle, EU-Kommission vom 31. Juli 2026, BDO Schweiz vom 31. Juli 2024. Angaben zum Redaktionssystem aus der Projektdokumentation vom 16. und 18. Oktober 2026. Foto: Lirofilm / Pixabay. Stand: 24. Oktober 2026.
Geschrieben von Andreas Brauckmann · So arbeitet die Redaktion
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