Die EU-Kommission setzt den AI Act seit dem 2. August 2026 durch. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes sind zu kennzeichnen, KI-Inhalte brauchen maschinenlesbare Markierungen. Laut Börse Express drohen Bussen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes, für bestehende Chatbots und Wasserzeichen gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Die Hochrisiko-Pflichten sind auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben.

Seit dem 2. August 2026 setzt die EU die Transparenzregeln des AI Act durch. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, sollte jetzt prüfen, ob die Kennzeichnung stimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben. Nutzer sollen wissen, dass sie mit einer Maschine sprechen und nicht mit einem Menschen.
- Deepfakes sind zu kennzeichnen. Das gilt für Bilder, Videos und Audio, die mit KI erzeugt oder bearbeitet wurden.
- KI-Inhalte brauchen maschinenlesbare Markierungen. So lassen sie sich leichter als KI-Inhalte erkennen.
- Bussen reichen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für bestehende Chatbots und Wasserzeichen läuft laut Börse Express eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Was seit dem 2. August im AI Act gilt
Die EU-Kommission hat die Regeln am 31. Juli 2026 in einer Pressemitteilung erstmals veröffentlicht. Zuletzt aktualisiert wurde die Mitteilung nicht. Ab dem 2. August setzen das AI Office und die nationalen Behörden den AI Act durch. Gleichzeitig greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50.
Dabei nennt die Kommission drei Kernpunkte. Interaktive Systeme wie Chatbots müssen offenlegen, dass sie KI sind. Deepfakes müssen ein Label tragen. Von KI erzeugte oder veränderte Inhalte brauchen zudem maschinenlesbare Markierungen. Mehr als 180 Organisationen haben laut Kommission den Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten unterzeichnet. Er soll zeigen, wie Unternehmen die Pflichten umsetzen.
So hängt es vom System ab, wer die Regeln durchsetzt. Das AI Office ist zuständig für KI-Systeme, die derselbe Anbieter wie das zugrunde liegende Sprachmodell anbietet. Für andere Systeme sind die nationalen Behörden zuständig. Der Europäische Datenschutzbeauftragte kontrolliert Systeme der EU-Institutionen.
Bussen, Fristen und Kritik
Laut Börse Express liegen die Bussen bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Ein Stichtag ist der 2. Dezember 2026: Bis dahin gilt eine Übergangsfrist für das digitale Wasserzeichen bei generativer KI und für bereits betriebene Chatbots.
| Datum | Was gilt | Bemerkung |
|---|---|---|
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Artikel 50 | Durchsetzung beginnt |
| 2. Dezember 2026 | Ende der Übergangsfrist | Wasserzeichen und bestehende Chatbots (Börse Express) |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-KI-Systeme | Laut Kommission durch den AI Omnibus verschoben |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-KI in regulierten Produkten | Laut Kommission durch den AI Omnibus verschoben |
Zudem bringt der AI Omnibus neue Verbote für KI-Systeme, die nicht einvernehmliche sexuelle Inhalte erzeugen. Diese Regeln gelten ab dem 2. Dezember 2026.
Dabei kritisiert die Wirtschaft den Zeitplan. Die Leitlinien erschienen laut Börse Express erst am 20. Juli, also zwei Wochen vor dem Start. Juristen halten die Definition von Deepfakes zudem für sehr weit gefasst. Ausnahmen, etwa bei menschlicher Prüfung von Texten, könnten die Pflicht abschwächen.
Was Betreiber von KI-Systemen jetzt tun
Beginne mit einer Liste aller Chatbots und Assistenten, die mit Kunden oder Mitarbeitenden sprechen. Prüfe bei jedem, ob der Hinweis auf die KI sichtbar ist. Das gilt auch für Agenten, die Anfragen im Namen deines Unternehmens beantworten. Wie du solche Agenten mit eigenem Konto absicherst, zeigt der Beitrag zu Copilot-Studio-Agenten.
Danach klärst du, ob du Bilder, Videos oder Audio mit KI erzeugst und veröffentlichst. Dort brauchst du ein sichtbares Label und eine maschinenlesbare Markierung. Deshalb plane für Bestandssysteme den 2. Dezember 2026 als Stichtag ein. Halte ausserdem fest, wer im Unternehmen für die Kennzeichnung zuständig ist.
Fazit
Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August, und die Durchsetzung hat begonnen. Für Bestandssysteme bleibt bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, neue Systeme sollten sofort stimmen. Eine Bestandsliste und ein klarer Zuständiger sind der schnellste Weg zur Konformität.
Quellen: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 31. Juli 2026, Börse Express vom 2. August 2026. Foto: Alexandra_Koch / Pixabay. Stand: 31. Juli 2026.
Recherche und Entwurf KI-gestützt, geprüft und freigegeben von Andreas Brauckmann · So arbeitet die Redaktion
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