Certified Cloud Developer


Seit meinem Einstieg in die Softwareentwicklung in den 80er-Jahren habe ich mich kontinuierlich in der jeweils aktuellen Technologie bewegt: von Assembler über C++ und Lisp/Common Lisp in den 1980er-Jahren, gefolgt von Java und Python in den 1990er-Jahren, später C# und .NET. Seit 2024 widme ich mich verstärkt wieder der Softwareentwicklung, nun im Kontext von KI-gestützten Systemen.

Als Anthropic-Certified Claude Developer setze ich moderne KI-Entwicklungsmethoden produktiv ein: Aufgaben, die früher Wochen an Entwicklungszeit beansprucht hätten, lassen sich heute in Stunden umsetzen. Aktuelles Beispiel ist Kontor, eine von mir entwickelte Handelsoberfläche mit Claude-API-Anbindung und einem eigenständigen Trader-Agent für KI-gestützte Marktanalyse, inklusive eines öffentlichen Wirtschaftskalenders mit allen Terminen.

Engineering is a Passion


Als System-Engineer (MCITP, CCP-V und AI Fluency & Claude Expert) betreue ich Netzwerkinfrastrukturen, führe Planungen durch, schule Mitarbeiter und führe Migrationen von Netzwerk, Server- als auch Client Infrastrukturen bis zum mittleren Enterprise Umfeld durch. Mein Aufgabengebiet umfasste der IT Support von mittelständischen Unternehmen als auch die Umsetzung von Projekten in Server und Clientnetzwerken unter den Betriebssystemen Microsoft, Mac OS und Linux resp. den Hypervisoren VMware, Hyper V und Citrix.

Mein Knowhow und Wissen sammelte ich in Projekten im Bereich öffentlicher und privater Auftraggeber.

 

EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Urheberrecht verletzen

BLG-1605-ch-de

Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält Urheberrechtsverstösse durch KI-Chatbots für möglich. Anlass ist der Abruf von Presseartikeln für Antworten, etwa bei Googles Gemini. Betroffen sein können die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung. Die Schlussanträge sind noch kein Urteil, das Gericht entscheidet später.

Inhalt 7 Abschnitte
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was das EuGH-Gutachten festhält
  3. Welche Rechte betroffen sind
  4. Warum die Schlussanträge Gewicht haben
  5. Einordnung: Was das für Firmen und Entwickler heisst
  6. Fazit
  7. Änderungshistorie
Symbolfoto zum Artikel „EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Urheberrecht verletzen“ (business, background, blog)
Chatbots nutzen Artikel
Verlagsrechte unklar
Foto: AbsolutVision / Pixabay

Ein Gutachten am Europäischen Gerichtshof stellt in Frage, ob KI-Chatbots Presseartikel ohne Erlaubnis nutzen dürfen. Es betrifft Anbieter, Verlage und alle, die Chatbots im Betrieb einsetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Generalanwalt Maciej Szpunar sieht ein mögliches Urheberrechtsproblem. Wenn ein Chatbot Presseartikel abruft und für eine Antwort verwendet, können Rechte der Verlage berührt sein.
  • Betroffen sind zwei Rechte. Es geht um die Vervielfältigung und um die öffentliche Zugänglichmachung geschützter Inhalte.
  • Das Beispiel im Fokus ist Googles Gemini. Die Aussage gilt aber für KI-Chatbots allgemein, die Inhalte von Webseiten abrufen.
  • Die Schlussanträge sind noch kein Urteil. Das Gericht entscheidet erst später und ist an das Gutachten nicht gebunden.

Was das EuGH-Gutachten festhält

Der Europäische Gerichtshof hat in Luxemburg Schlussanträge von Generalanwalt Maciej Szpunar veröffentlicht. Sie betreffen KI-Chatbots wie Googles Gemini. Szpunar stellt fest, dass solche Systeme Urheberrechte verletzen können.

Der Auslöser ist ein konkreter Vorgang. Ein Chatbot ruft Presseartikel von Webseiten ab. Er nutzt sie, um Nutzerinnen und Nutzern eine Antwort zu liefern. Nach Einschätzung des Generalanwalts kann das die Rechte der Verlage berühren. Das Gericht hat dies laut eigener Mitteilung veröffentlicht, wie derStandard berichtet.

Inside IT beschreibt das Dokument als Gutachten zum Training von KI-Modellen und Urheberrechten. Die Meldung erschien am 3. November 2026 um 15:24 Uhr (MEZ, UTC+1). Das ist laut den Quellen das Datum der Erstveröffentlichung. Wann der Gerichtshof die Schlussanträge selbst veröffentlicht hat, nennen die Quellen nicht. Ein Hinweis auf eine spätere Aktualisierung fehlt ebenfalls. Der Stand dieses Beitrags ist der 4. November 2026.

Welche Rechte betroffen sind

Die Quellen nennen zwei Rechte der Verlage. Beide können berührt sein, wenn ein Chatbot geschützte Artikel verwendet.

Recht Gemeint ist Bedeutung
Vervielfältigung
Der Chatbot erstellt eine Kopie eines Artikels
Ohne Genehmigung kann das ein Verstoss sein
Öffentliche Zugänglichmachung
Inhalte werden Nutzern in der Antwort verfügbar gemacht
Auch hier kann die Erlaubnis der Verlage nötig sein
Abruf von Webseiten
Der Chatbot holt Presseartikel für eine Antwort
Auslöser der rechtlichen Prüfung

Die Tabelle fasst nur zusammen, was die Quellen berichten. Eine genaue juristische Abgrenzung der Begriffe liefern sie nicht.

Warum die Schlussanträge Gewicht haben

Generalanwälte am EuGH legen unabhängige Schlussanträge vor. Das Gericht ist nicht daran gebunden. In den gelieferten Quellen steht dazu nichts. Daher ist offen, wann das Urteil fällt und wie es ausfällt.

Zudem bleibt unklar, welche konkreten Fälle dem Gutachten zugrunde liegen. Die Quellen nennen als Beispiel nur Googles Gemini. Wer weitere Details braucht, sollte die Mitteilung des Gerichtshofs im Original lesen.

Einordnung: Was das für Firmen und Entwickler heisst

Wer Chatbots einsetzt oder baut, sollte das Thema beobachten. Eine Frist gibt es nicht, denn es liegt erst ein Gutachten vor. Folgt das Gericht der Einschätzung, könnten Anbieter für den Abruf von Presseartikeln eine Genehmigung der Verlage brauchen. Wie hoch Kosten oder Lizenzgebühren ausfallen, geht aus den Quellen nicht hervor. Firmen, die eigene Chatbots mit Webinhalten füttern, sollten schon jetzt prüfen, woher ihre Daten stammen. Verlage erhalten durch das Gutachten ein Argument für ihre Verhandlungen.

Fazit

Du weisst jetzt: Ein Generalanwalt hält Urheberrechtsverstösse durch KI-Chatbots für möglich, sobald sie Presseartikel abrufen und verwenden. Das ist noch kein Urteil. Nächster Schritt: Verfolge die Entscheidung des Gerichtshofs und kläre bei eigenen Chatbot-Projekten, welche Quellen sie nutzen.

Quellen: derStandard Web, Inside IT. Foto: AbsolutVision / Pixabay. Stand: 4. November 2026.

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Änderungshistorie

  • — Artikel veröffentlicht.