Certified Cloud Developer


Seit meinem Einstieg in die Softwareentwicklung in den 80er-Jahren habe ich mich kontinuierlich in der jeweils aktuellen Technologie bewegt: von Assembler über C++ und Lisp/Common Lisp in den 1980er-Jahren, gefolgt von Java und Python in den 1990er-Jahren, später C# und .NET. Seit 2024 widme ich mich verstärkt wieder der Softwareentwicklung, nun im Kontext von KI-gestützten Systemen.

Als Anthropic-Certified Claude Developer setze ich moderne KI-Entwicklungsmethoden produktiv ein: Aufgaben, die früher Wochen an Entwicklungszeit beansprucht hätten, lassen sich heute in Stunden umsetzen. Aktuelles Beispiel ist Kontor, eine von mir entwickelte Handelsoberfläche mit Claude-API-Anbindung und einem eigenständigen Trader-Agent für KI-gestützte Marktanalyse, inklusive eines öffentlichen Wirtschaftskalenders mit allen Terminen.

Engineering is a Passion


Als System-Engineer (MCITP, CCP-V und AI Fluency & Claude Expert) betreue ich Netzwerkinfrastrukturen, führe Planungen durch, schule Mitarbeiter und führe Migrationen von Netzwerk, Server- als auch Client Infrastrukturen bis zum mittleren Enterprise Umfeld durch. Mein Aufgabengebiet umfasste der IT Support von mittelständischen Unternehmen als auch die Umsetzung von Projekten in Server und Clientnetzwerken unter den Betriebssystemen Microsoft, Mac OS und Linux resp. den Hypervisoren VMware, Hyper V und Citrix.

Mein Knowhow und Wissen sammelte ich in Projekten im Bereich öffentlicher und privater Auftraggeber.

 

Bundesgericht kippt DNS-Sperren: Init7 gewinnt Streit

BLG-1608-ch-de

Das Bundesgericht hält DNS-Sperren einzelner Websites im Strafverfahren für unzulässig. Nur Init7 hatte sich gegen die Anordnung einer Waadtländer Staatsanwaltschaft gewehrt. Gesetzlich erlaubt bleiben Sperren bei Glücksspiel und verbotener Pornografie. Neue Sperrgründe muss der Bundesgesetzgeber festlegen.

Inhalt 7 Abschnitte
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was das Gericht entschieden hat
  3. Warum das Gericht den Gesetzgeber in der Pflicht sieht
  4. Busse und Reaktion von Init7
  5. Einordnung: Was das für Provider und Administratoren heisst
  6. Fazit
  7. Änderungshistorie
Symbolfoto zum Artikel „Bundesgericht kippt DNS-Sperren: Init7 gewinnt Streit“ (network cable, network, cable)
DNS-Sperren unzulässig
Nur 2 Fälle sind erlaubt
Foto: doctor-a / Pixabay

Ein Staatsanwalt darf Provider nicht zu DNS-Sperren zwingen, wenn kein Gesetz das erlaubt. So hat es das Bundesgericht entschieden, nachdem Init7 als einziger Provider geklagt hatte.

Der Entscheid ist für alle wichtig, die Netze betreiben oder auf freie Namensauflösung angewiesen sind. Die Schweizer Rechtslage ist dabei Thema des Beitrags. Die Meldung stammt vom IT Magazine und trägt das Datum 4. November 2026. Ein früheres Veröffentlichungsdatum nennt die Quelle nicht. Als letzte Aktualisierung gilt damit ebenfalls der 4. November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Sperre ohne Gesetz: Das Bundesgericht hält DNS-Sperren einzelner Websites im Rahmen einer Strafverfolgung für unzulässig.
  • Zwei Ausnahmen sind geregelt: Netzsperren der Provider gibt es nur im Glücksspielbereich und bei verbotener Pornografie.
  • Der Gesetzgeber ist am Zug: Neue Sperrgründe muss der Bundesgesetzgeber festlegen, das Gericht füllt diese Lücke nicht.
  • Init7 war allein: Alle anderen Provider setzten die Anordnung um, nur Init7 klagte.

Was das Gericht entschieden hat

Hintergrund ist eine Anordnung der Waadtländer Staatsanwaltschaft. Sie forderte die Schweizer Internetprovider auf, eine bestimmte Website zu blockieren. Mit Ausnahme von Init7 kamen alle Unternehmen der Aufforderung nach. Der Winterthurer Anbieter zog den Fall vor Gericht.

Das Bundesgericht argumentiert mit den bestehenden Sonderregeln. Das Schweizer Recht kennt klare Fälle, in denen Provider Netzsperren umsetzen dürfen. Genannt werden das Glücksspiel und verbotene Pornografie. Diese Regeln sprechen laut Gericht dagegen, ähnliche Massnahmen im Strafrecht über eine weite Auslegung allgemeiner Bestimmungen zuzulassen. Gemeint sind die Sicherungseinziehung und die Beschlagnahme.

Warum das Gericht den Gesetzgeber in der Pflicht sieht

Das Gericht lehnt es ab, selbst eine neue Regelung zu schaffen. Es verweist auf politische Abwägungen. Diese seien in erster Linie Sache des Bundesgesetzgebers. Eine Lückenfüllung durch das Gericht komme nicht in Frage.

Damit bleibt offen, wie eine künftige Regel aussehen könnte. Das Gericht nennt zwei Fragen, die der Gesetzgeber klären müsste:

  • Wer darf eine Netzsperre anordnen?
  • Bei welchen Gesetzesverletzungen ist das erlaubt?
Kennzahl Wert Bedeutung
Datum der Meldung
4. November 2026
Zeitpunkt der Berichterstattung im IT Magazine
Gesetzlich geregelte Sperrfälle
2
Glücksspiel und verbotene Pornografie sind ausdrücklich erlaubt
Busse gegen Init7-CEO Fredy Künzler
6000 Franken
Folge der Weigerung, die Sperre umzusetzen
Provider, die klagten
1
Nur Init7 wehrte sich, alle anderen setzten die Sperre um

Busse und Reaktion von Init7

Zur Geschichte gehört auch eine Strafanzeige. Init7-CEO Fredy Künzler erhielt eine Busse über 6000 Franken, nachdem sich der Provider geweigert hatte, die Sperre einzurichten. Künzler nennt das einen weiteren gescheiterten Einschüchterungsversuch. Init7 hat nach dem Urteil beantragt, auch dieses Verfahren einzustellen.

Deshalb dürfte die Busse bald vom Tisch sein. Ob die Behörden dem Antrag folgen, steht in der Quelle nicht.

Init7 selbst äussert sich scharf. Das Urteil strafe die eigenmächtig handelnden Staatsanwaltschaften der Kantone Waadt und Wallis ab. Zudem stelle es die Geschäftspolitik der anderen Provider und des Branchenverbands Asut bloss. Diese Wertung stammt vom Provider selbst und ist keine Aussage des Gerichts.

Einordnung: Was das für Provider und Administratoren heisst

Provider in der Schweiz können Sperranordnungen einer Staatsanwaltschaft im Strafverfahren nun auf das Urteil stützen und zurückweisen. Ausgenommen bleiben die gesetzlich geregelten Fälle bei Glücksspiel und verbotener Pornografie. Für andere Inhalte fehlt bis auf Weiteres die Rechtsgrundlage. Handeln muss nun der Bundesgesetzgeber, wenn er weitere Sperrgründe will. Eine Frist nennt die Quelle nicht. Wer bisher auf Anordnung gesperrt hat, sollte die eigene Praxis prüfen. Welche Folgen das für bestehende Sperren hat, geht aus der Meldung nicht hervor.

Fazit

Das Urteil schafft Klarheit: Ohne gesetzliche Grundlage gibt es keine DNS-Sperre im Strafverfahren. Wer einen Provider betreibt, kann Anordnungen jetzt anhand der zwei geregelten Ausnahmen prüfen. Als Nächstes lohnt sich der Blick auf das vollständige Urteil und auf mögliche Gesetzesvorlagen des Bundes. Diese stehen in der Quelle noch nicht.

Quellen: IT Magazine. Foto: doctor-a / Pixabay. Stand: 5. November 2026.

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Änderungshistorie

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